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Die Gleichstellungsbeauftragte
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Garrel hat den gesetzlichen Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Die Verpflichtung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und ihre Aufgaben ergeben sich aus den §§ 8 und 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Sie ist berechtigt, an allen Sitzungen der gemeindlichen Gremien teilzunehmen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng mit der Verwaltungsleitung und dem Personalrat zusammen.

