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Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Allgemeine Informationen

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Wer kann sich anmelden?

Eltern, die ab August 2026 in der Gemeinde Garrel einen Krippen- oder Kindergartenplatz für ihr Kind benötigen, können ihre Kinder für alle kirchlichen und kommunalen Kindertagesstätten anmelden. Wichtig: Für Kinder, die von einer Krippe in den Kindergarten wechseln sowie bei einem geplanten Wechsel der Kindertagesstätte ist eine neue Anmeldung erforderlich. Eltern, die bislang keinen Platz für ihr Kind erhalten haben, werden ebenfalls gebeten, eine neue Anmeldung abzugeben.

Wie geht das?

Die Anmeldung ist nur online online über das Elternportal der Gemeinde Garrel möglich. Der entsprechende Online-Dienst ist dieser Dienstleistung angefügt und auf dieser Seite auffindbar. In den Kindertagesstätten werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.

Bei der Anmeldung können bis zu drei Aufnahmeanträge, mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch, gleichzeitig gestellt werden. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Chancen auf einen passenden Betreuungsplatz zu erhöhen. Wünsche des Kindes und der Eltern werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und zum Wohle des Kindes berücksichtigt. Dennoch kann kein Platz in der gewünschten Kindertagesstätte bzw. der gewünschte Betreuungsumfang garantiert werden.

Für die Nutzung des Portals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Wichtig ist, dass neben den eigentlichen Betreuungswünschen die Angaben zum Kind, zu evtl. Geschwisterkindern sowie die voraussichtliche Wohn- und Beschäftigungssituation der Eltern am Stichtag 1. August 2026 angegeben werden. Erforderliche Nachweise können in pdf- bzw. jpg-Format direkt im Anmeldeverfahren online eingereicht werden.

Vom 1. Februar 2026 bis zum 28. Februar 2026 wird das Portal geschlossen, damit die vorhandenen Betreuungsplätze vergeben werden können. In dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Betreuungsplätze vorhanden sind, werden Kinder nach den einheitlichen Kriterien der „Richtlinie der Gemeinde Garrel über die Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten“ aufgenommen.

Ab dem 1. März 2026 erhalten die Eltern Rückmeldungen, ob die Betreuungswünsche erfüllt werden können. Eltern, die sich bis zum 31. Januar 2026 noch nicht um einen Platz in einer Kindertagesstätte beworben haben, erhalten ab dem 1. März 2026 erneut die Möglichkeit. Da dann bereits ein Großteil der Betreuungsplätze vergeben sein wird, ist eine Anmeldung im Dezember 2025/Januar 2026 empfehlenswert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Voraussetzungen

Die Antragsvoraussetzungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 können im Laufe des Kindergartenjahres ab sofort jederzeit online eingereicht werden.

Anträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 können ab dem 01.12.2025 bis zum 31.01.2026 online gestellt werden.

Vom 1. Februar 2026 bis zum 28. Februar 2026 wird das Portal geschlossen, damit die vorhandenen Betreuungsplätze vergeben werden können. In dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Betreuungsplätze vorhanden sind, werden Kinder nach den einheitlichen Kriterien der „Richtlinie der Gemeinde Garrel über die Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten“ aufgenommen.

Ab dem 1. März 2026 erhalten die Eltern Rückmeldungen, ob die Betreuungswünsche erfüllt werden können. Eltern, die sich bis zum 31. Januar 2026 noch nicht um einen Platz in einer Kindertagesstätte beworben haben, erhalten ab dem 1. März 2026 erneut die Möglichkeit. Da dann bereits ein Großteil der Betreuungsplätze vergeben sein wird, ist eine Anmeldung im Dezember 2025/Januar 2026 empfehlenswert.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben