Das Änderungsformular darf nur benutzt werden, wenn zuvor für das Jahr 2026 bereits eine Anmeldung eingereicht wurde. Für Nach- und Ummeldeanträge kann es nur verwendet werden, wenn sich sämtliche im Rahmen des Anmeldeprozess erhobenen Daten nicht verändert haben. Für Abmeldungen kann es uneingeschränkt genutzt werden.
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Ferienbetreuung Grundschulen
Allgemeine Informationen
Die langen Schulferien sind für berufstätige Eltern und besonders für Alleinerziehende mit eigenen Urlaubstagen kaum zu überbrücken. Die Gemeinde Garrel bietet daher schon seit 2010 in den Oster-, Sommer- und Herbstferien eine bedarfsgerechte und verlässliche Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Räumen der Grundschule Garrel an. Mit dem Angebot einer verlässlichen Ferienbetreuung werden die Erziehungsberechtigten dabei unterstützt, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können.
Von den Betreuungskräften wird jährlich ein breit gefächertes Unterhaltungsprogramm mit Bastel-, Spiel- und Sportangeboten zusammengestellt. Das „gesunde Frühstück“, das gemeinsame Backen oder Kochen, das kreative Basteln, die gemeinsamen Spiele auf dem Pausenhof sowie die Besuche der Schwimmhalle, der Turnhalle oder interessante Betriebsbesichtigungen von örtlichen Unternehmen sind beispielhaft einige Highlights während der Betreuung. Längere Fahrten sind dagegen an den Vormittagen nicht vorgesehen, da der Gemeindejugendring diese im Rahmen der Ferienpassaktion organisiert und sicherlich wie gewohnt hervorragende Ausflugsmöglichkeiten anbieten wird.
2026 findet die Betreuung wie in den Jahren zuvor vormittags von Montag bis grundsätzlich Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt. Auch besteht darüber hinaus wie seit 2023 die Möglichkeit, zusätzlich zu den Zeiten am Vormittag wochenweise eine Nachmittagsbetreuung von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Die Betreuung wird für folgende Wochen angeboten:
- Osterferien: 23.03.2026 bis 02.04.2026
- Sommerferien: 06.07.2026 bis 07.08.2026
- Herbstferien: 12.10.2026 bis 23.10.2026
Winter-, Pfingst- und Weihnachtsferien: keine Betreuung
Verfahrensablauf
Die Anmeldung/en zur Ferienbetreuung kann/können vollständig elektronisch übermittelt werden. Das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat kann am Ende des Antrags mittels eines Uploads beigefügt werden.
Ist die elektronische Antragstellung nicht möglich, so können Anmeldeformulare selbstverständlich im Papierformat angefordert werden.
Anmeldungen werden nur solange entgegengenommen, wie ausreichend Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Garrel.
Voraussetzungen
Kinder, die im Sommer eingeschult werden, können erstmalig zu den Herbstferien an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Kinder, die nach den Sommerferien in die 5. Klasse kommen, können in den Herbstferien nicht mehr betreut werden.
Die Betreuung kann nur in den Wochen angeboten werden, für die mindestens 11 Kinder angemeldet sind. Dies gilt auch für die Nachmittagsbetreuung. Es kann somit der Fall eintreten, dass zwar eine Betreuung am Vormittag stattfindet, am Nachmittag jedoch nicht.
Entsprechend der Anmeldungen wird der wochenweise Bedarf an einer verlässlichen Ferienbetreuung ermittelt. Bei anfangs zu geringen Betreuungszahlen wird die jeweilige Betreuung mit der Kostenmitteilung zunächst nicht zugesagt. Erhöhen sich die Anmeldungen im Laufe des Jahres, erfolgt ab 11 verbindlichen Anmeldungen eine Zusage. Sinkt die Anmeldezahl im Laufe des Jahres unter 11, wird die Betreuung abgesagt. Ob die jeweilige Betreuung tatsächlich stattfinden wird, wird zu den Fälligkeitstagen der Kosten festgestellt (sh. "Welche Gebühren fallen an?").
Welche Gebühren fallen an?
7,50 € täglich bei 5-stündiger Betreuungszeit
3,75 € täglich zusätzlich für die 2,5-stündige Nachmittagsbetreuung
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung kann nur wochenweise erfolgen. Dies gilt auch für die Nachmittagsbetreuung.
Die Kosten sind zu folgenden Terminen fällig:
- Osterferien: 20.02.2026
- Sommerferien: 05.06.2026
- Herbstferien: 11.09.2026
Welche Fristen muss ich beachten?
Um das Ferienbetreuungsangebot in Ihrem Interesse und auch im Interesse Ihres Kindes gut vorbereiten zu können, ist eine frühzeitige verbindliche Anmeldung erforderlich. Anmeldungen, die nach dem 31.12.2025 eingehen, können gegebenenfalls keine Berücksichtigung mehr finden.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch später anmelden, dann besteht jedoch keinesfalls mehr ein Anspruch auf eine Aufnahme Ihres Kindes in die Ferienbetreuung.
Unabhängig von den vorstehend genannten Ausführungen werden für jede Betreuungszeit nur Anmeldungen für bis zu maximal 50 Kinder angenommen - vorausgesetzt es stehen genügend Betreuungskapazitäten zur Verfügung.
Sofern ein Kind nach einer erfolgten Anmeldung im Laufe des Jahres wieder abmeldet werden soll, ist aus Planungsgründen eine Kostenerstattung nach dem Fälligkeitstermin der Gebühr für die jeweilige Betreuung nicht mehr möglich (sh. "Welche Gebühren fallen an?").
Bearbeitungsdauer
Ziel ist, dass die Kostenmitteilungen mit den definitiv stattfindenden Betreuungszeiten bis spätestens Ende Februar versendet werden.
Die Bearbeitung der Anmeldungen, die nach Februar eingehen, wird in der Regel 5 bis 7 Werktage in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Die Ferienbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Garrel im Rahmen der Daseinsvorsorge auf das kein Rechtsanspruch besteht.
Was sollte ich noch wissen?
Bekanntlich fahren in den Schulferien die Schulbusse nicht. Die Beförderung zur Ferienbetreuung muss somit durch die/den Erziehungsberechtigte/n selbst geregelt werden.
Sofern ein Kind während der Betreuung ein nicht tragbares Fehlverhalten zeigt, sind die Betreuungspersonen berechtigt, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren, um das Kind unverzüglich an diesem Tag von der Betreuung abzuholen.
Sofern von Ihnen die Nachmittagsbetreuung ausgewählt wurde, beachten Sie bitte, dass über die Ferienbetreuung kein Mittagessen angeboten wird. Es wird jedoch die zeitliche Möglichkeit geschaffen, dass die Kinder, die auch am Nachmittag betreut werden, eine von zuhause mitgebrachte Mahlzeit einnehmen können.
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Grundschule Garrel, St. Johannes Straße 12, 49681 Garrel

