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Der Gemeinderat
© Gemeinde Garrel
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. Vorsitzender des Rates ist der Ratsvorsitzende, der allein die Aufgabe hat, die Sitzungen zu leiten und für deren ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen.
Der Rat berät und beschließt grundsätzlich öffentlich, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner eine vertrauliche Behandlung erfordern. Die wesentlichsten Aufgaben des Rates sind Entwicklungs- und Bauleitplanung, der Beschluss der Haushaltssatzung, der Beschluss von weiteren Satzungen, insbesondere über die Steuern und Abgaben der Einwohner.
Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Fachausschüsse an deren Arbeit auch andere Personen beteiligt werden können. Die Ratsmitglieder sind unabhängig, sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten aber ihre Auslagen und den Verdienstausfall erstattet.