Inhalt
Die Gemeindeverfassung
Das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung gewährleisten den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgabenhoheit, die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Satzungshoheit.
Es wird unterschieden zwischen den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und des übertragenen Wirkungskreises. Zum eigenen Wirkungskreis gehören die freiwillig wahrgenommenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die durch Gesetz als eigene zugewiesenen Aufgaben. Im übertragenen Wirkungskreis nehmen die Gemeinden und Landkreise diejenigen staatlichen Aufgaben wahr, die Ihnen durch Gesetz übertragen werden.
Die Organe, denen Entscheidungszuständigkeiten übertragen sind, sind
der Rat,
der Verwaltungsausschuss und
der Bürgermeister.