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Elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Garrel bietet die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an:
1. Formfreie elektronische Kommunikation
Formfreie Vorgänge oder Anfragen können per E-Mail an die auf dieser Internetseite veröffentlichten bzw. an die auf den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen der Gemeindeverwaltung gesendet werden. Bei der Nutzung der einfachen E-Mail ist die Sicherung der Vertraulichkeit von Informationen nicht gewährleistet. Sollen zur Sicherung der Vertraulichkeit Informationen elektronisch verschlüsselt und/oder signiert an die Gemeinde Garrel gesendet werden, ist das unten dargestellte Programm EGVP zu verwenden.
2. Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen Sie Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Vorgänge dieser Art können an die virtuelle Poststelle der Gemeinde Garrel rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden.
Hierfür steht das Programm EGVP auf der EGVP-Webseite (siehe Link am Ende dieser Seite) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Andere verschlüsselte oder signierte E-Mails nimmt die Gemeinde Garrel aus technischen und organisatorischen Gründen nicht entgegen.
Das Postfach (Nutzer-ID) der Gemeinde Garrel als Behörde lautet:
DE.Justiz.54fb4542-daf7-4d99-81dd-c723d1b9d724.83c2
Die Gemeinde Garrel hat den Zugang zur sicheren, vertraulichen und nachweisbaren elektronischen Kommunikation via De-Mail bislang nicht eröffnet.
Dateianhänge und -formate
Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails nur im Text-Format versendet werden. Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail an uns gesendet werden, sollten nur Formate enthalten, die keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwenden. Hierfür hat sich das PDF-Format bewährt. Bei abweichenden Dateiformaten oder ausführbaren Programmen wird die E-Mail geblockt. Außerdem darf die Anlage die Größe von insgesamt 50 MB nicht überschreiten.
Bitte halten Sie vor dem Versand ggf. Rücksprache mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in bei uns im Hause, ob Sie ihr/ihm andere Dateiformate zukommen lassen können.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Behörden sind verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Die Justiz empfiehlt die Verwendung des beBPo, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den elektronischen Rechtsverkehr bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits erprobten EGVP-Infrastruktur.
Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP und eine Downloadmöglichkeit der entsprechenden Bürger-Client-Software finden Sie über den unten angefügten Link.

