Inhaltsbereich
Wahlen und Bürgerentscheide auf Gemeindeebene
Nächster Wahltermin
Anfang des Jahres 2025 wurde die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf (wieder) acht Jahre verlängert.
Die aktuelle Amtszeit des Bürgermeisters endet am 31.10.2026.
Die erforderliche Direktwahl findet nicht automatisch an dem von der Landesregierung bestimmten Tag der allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen statt. Den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters hat zunächst die Vertretung (der Gemeinderat) zu bestimmen.
Die letzten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten fanden am 12. September 2021 statt. Die Wahlperiode hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden. Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19.05.2025 den Sonntag, 13. September 2026, als Termin für die Kommunalwahlen 2026 festgelegt.
Wahlergebnisse
Direktwahlen (Bürgermeister/in)
Gemeindewahlen (Gemeinderat)
Bürgerentscheide
Aktuell gewählte Personen
Bürgermeister ist Herr Thomas Höffmann. Die aktuelle Amtszeit endet am 31.10.2026. Hier finden Sie das Grußwort des Bürgermeisters.
Die aktuell gewählten Personen für den Gemeinderat können Sie dem Rats- und Bürgerinformationssystem entnehmen.
Wahl-/Abstimmungsgebiet
Das Wahlgebiet ist sowohl bei der Gemeindewahl als auch bei der Wahl des/der Bürgermeisters/-in das Gemeindegebiet der Gemeinde Garrel. Bei einem Bürgerentscheid ist dies ebenfalls so.
Wahlrechtsvoraussetzungen
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Passives Wahlrecht (Direktwahlen)
Zur Hauptverwaltungsbeamtin oder zum Hauptverwaltungsbeamten kann gewählt werden, wer am Wahltag
- mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Passives Wahlrecht (Gemeindewahlen)
Gewählt werden können Personen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z.B. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) ihren Wohnsitz haben und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.



