Am 23.02.2025 fand die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Gemäß Art. 39 Grundgesetz (GG) wird der Bundestag grundsätzlich auf vier Jahre gewählt.
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.