Antrag auf Erstattung der Abwassergebühren, für das Frischwasser, das für die Bewässerung des Gartens genutzt wird. Angemeldet werden kann die genaue Wassermenge, die nicht der Kanalisation zugeleitet wird. Diese ist durch eine gesondert eingebaute, zweite Wasseruhr nachzuweisen.
Der Zählerstand ist spätestens zum 31.03. des Folgejahres mitzuteilen. Eine spätere Berücksichtigung erfolgt nicht.
Es sind ausschließlich eigene Wasserzähler aufzuführen, KEINE OOWV-Wasserzähler!
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Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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